Warum sollten Sie uns als Ihren Makler und Coach auswählen ?


Was zeichnet uns besonders aus?

Das vorrausschauende Denken und Handeln durch unsere Begabung im Morphischen Feld lesen zu können, um die gesellschaftliche Entwicklung in die Ziele und Wünsche unserer Mandanten zu integrieren. Uns gelingt es, die junge Generation mit ihren neuen Ideen mit unserer Erfahrung zu vereinen. Diese neue Ausrichtung dient den privaten Kunden sowie den Unternehmen, ihre Ziele zu erreichen. 


Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bedeutet für Sie als Mandant, dass wir "von der Wiege bis zur Bahre“ unser Wissen mit unserem Mandanten teilen. Für spezielle Fachbereiche steht uns ein Netzwerk von vielen Spezialisten zur Verfügung. Wir begleiten Sie in allen Fachbereichen, die durch externe Spezialisten abgedeckt werden.

Kirsten Repp Team

Wer wir sind

...Weiterhin gehört das Finanzcoaching in unser Portfolio. 



Unternehmensvision:

Wir wollen keine bösen Überraschungen erleben. Unsere Vision ist es, Ihnen den Weg in eine für Sie kalkulierbare Zukunft aufzuzeigen. Wir gehen diesen Weg mit Ihnen gemeinsam, damit Sie ihr Ziel erreichen.


Nachhaltigkeit und Ethik:

Wir legen sehr großen Wert auf Menschlichkeit, Ehrlichkeit, Wahrheit, Respekt, Wissen Vermittlung, Achtsamkeit, Vertrauen und Herzlichkeit. 

Nachhaltigkeit – ein Wort, das uns in den letzten Jahren immer häufiger in fast allen Bereichen unseres Lebens begegnet. Doch was heißt Nachhaltigkeit genau? Während wir im Alltagssprachgebrauch den Begriff u. a. mit Langlebigkeit und Umweltschutz verbinden, bezieht sich „nachhaltige Entwicklung“ auf den verantwortungsbewussten Umgang mit den endlichen Ressourcen unserer Erde.

„Nachhaltigkeit“ gibt es schon seit über 300 Jahren

„Nachhaltigkeit“ ist kein neues Konzept. Nach übereinstimmenden Angaben unterschiedlicher Quellen geht der Begriff „Nachhaltigkeit“ auf den Deutschen Freiberger Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz (1645–1714) zurück, der ihn in seinem Buch von 1713 auf die Forstwirtschaft übertrug. Das Ziel war


die Schaffung eines stabilen Gleichgewichts.

Der Grundgedanke: In einem Wald sollten nur so viele Bäume abgeholzt werden, wie in diesem Wald in absehbarer Zeit nachwachsen können. Dadurch sollte langfristig der Bestand des Waldes sichergestellt werden, welcher die Basis der Forstwirtschaft bildet.

Die Frage der nachhaltigen Entwicklung stellt sich immer drängender – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Globalisierung, Klimawandel, die Umweltverschmutzung in Form von Plastikmüll in den Weltmeeren, schwindende natürliche Ressourcen – dies alles verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft zu einem gemeinsamen Handeln.

Auch in Deutschland spielt das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle. Deutschland bekennt sich zur Agenda 2030 und den 17 Nachhaltigkeitszielen. Die Bundesregierung hat 2017 in der Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt, wie sie die Nachhaltigkeitsziele in Deutschland erreichen will und dafür 63 ergänzende Ziele beschlossen.


Ethik ist gleich Moral:

Ethik ist auch als Schulfach bekannt. Dort wird diskutiert über Themen wie Menschenwürde, Freiheit, Toleranz und andere Werte des menschlichen Zusammenlebens. Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie, das sich mit dem "rechten" menschlichen Handeln befasst. Das Wort leitet sich von dem altgriechischen "ethos" ab, dass man mit Gewohnheit, Sitte und Brauch übersetzen kann. Mit dem Begriff ist aber auch die Art und Weise gemeint, wie jemand sein Leben führt. Der griechische Denker Sokrates (469-399 vor Christus) rückte die Fragen der Ethik erstmals in den Mittelpunkt der Philosophie. Aristoteles (384-322 vor Christus) führte die Ethik schließlich als eigenständige philosophische Disziplin ein.


Die grundlegende ethische Fragestellung lautet: "Was soll ich tun?" oder "Wie verhalte ich mich richtig?". Dabei geht es um Maßstäbe eines guten und gerechten Verhaltens und die Probleme und Konflikte, die sich aus den verschiedenen Interessen der einzelnen Menschen ergeben. Entscheidend sind dabei nicht nur die Taten des Menschen, sondern auch seine Absichten und die Gründe für sein Verhalten. So werden Lügen allgemein eher negativ bewertet - aber was ist, wenn die Wahrheit jemanden sehr verletzen oder ihm schaden würde? Oft ist es nicht einfach zu sagen, wie man sich in einer Situation verhalten soll.





Kirsten Repp Nachhaltigkeit

Geschichte von der Entstehung der Finanzdienstleistungen!


Der Begriff der Finanzdienstleistung (englisch financial services) wurde zu Beginn der 1980er Jahre in den USA geprägt und betraf dort zunächst die Privatkunden. In Deutschland wurde der Begriff erstmals 1987 deskriptiv in einer wirtschaftlich-funktionalen Definition des Bankbetriebs ersichtlich. Wer Finanzdienstleistungen erbringt, verwendet die Bankbetriebslehre, löste später den Begriff von seiner institutionellen Geltung ab und begann, zwischen originären und derivativen Finanzdienstleistungen zu unterscheiden. Danach handelt es sich um originäre Finanzdienstleistungen, wenn sie „zur Erfüllung einer oder mehrerer finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder deren Erfüllung ganz übernehmen“. Bei Privathaushalten gehören dazu die Einnahme und Ausgabe von Zahlungsmitteln, Sparen und Vermögensbildung. Derivative Finanzdienstleistungen sind reine Beratungsleistungen in Finanzangelegenheiten, so dass originäre Finanzdienstleistungen das Resultat vorangegangener derivativer Dienstleistungen sein können. Aus der originären Finanzdienstleistung Sparen würde zum Beispiel eine derivative Finanzdienstleistung, wenn der Sparer in Bezug auf die Sparform (beispielsweise Bausparen, Tagesgeld oder Sparbuch, Vermögensverwaltung usw.) durch einen Vermögensberater oder Bankangestellten beraten wird. 


Die einstmals individuell auf den Bankkunden zugeschnittenen Finanzprodukte wurden im Finanzwesen zunehmend aus Kostengründen und Gründen der Markttransparenz vereinheitlicht, so dass ab etwa 1980 der Ausdruck „Finanzindustrie“ aufkam. 


Regulierung durch die Europäische Union

Im Mai 1999 stellte die Europäische Kommission mit dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (englisch Financial Services Action Plan, FSAP) 42 Maßnahmen zur Schaffung eines funktionsfähigen Finanzbinnenmarktes vor. Die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende EU-Richtlinie 2002/65/EG vom September 2002 befasste sich mit dem Verbraucherschutz beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Sie definierte Finanzdienstleistungen als „jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung“. Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (kurz Finanzmarktrichtlinie; englische Abkürzung MiFID) vom April 2004 erweiterte die Abwicklung von Finanzdienstleistungen um Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister. Im Juni 2010 gab die Kommission eine Mitteilung zur „Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum“ heraus. In der Kapitaladäquanzverordnung vom Juni 2013 wird in Ziffer 116 verlangt, dass stabile Refinanzierungsstrukturen erforderlich sind, damit Haushalten und Unternehmen stets Finanzdienstleistungen bereitgestellt werden können. 


Wie betrifft dies Deutschland speziell

Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) führte den Begriff der 

Finanzdienstleistung erstmals im April 2002 in das deutsche Recht ein. Eine der institutionellen Folgen war im Mai 2002 die Umbenennung des ehemaligen Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, das nach Zusammenlegung mit anderen Behörden gemäß § 1 Abs. 1 FinDAG in Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung BaFin) umbenannt wurde und damit den Begriff der Finanzdienstleistung als Behördenbezeichnung übernahm. 


Eine weitere bankenaufsichtsrechtliche Folge war, dass das Kreditwesengesetz (KWG) nunmehr zwischen Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen und CRR-Kreditinstituten unterscheidet, wobei es Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute zu „Instituten“ zusammenfasst (§ 1 Abs. 1b KWG). Finanzdienstleistungsinstitute betreiben folgende Finanzdienstleistungen, die abschließend in § 1 Abs. 1a KWG aufgezählt sind: 


Wird bereits nur eines dieser Geschäfte gewerbsmäßig betrieben, handelt es sich um ein Finanzdienstleistungsinstitut, das nach § 32 KWG einer Banklizenz bedarf. Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen; Eintragungen im Handelsregister dürfen nur vorgenommen werden, wenn dem Registergericht die Erlaubnis nachgewiesen worden ist (§ 43 Abs. 1 KWG). Die Differenzierung zwischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten hat Folgen, weil insbesondere für Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen nach § 2 Abs. 7 und 7a KWG nicht sämtliche KWG-Vorschriften gelten. 


Im Sprachgebrauch werden zu den Finanzdienstleistungen auch alle von Kreditinstituten erbrachten Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG sowie die von Versicherungen erbrachten Leistungen gezählt. Aufsichtsrechtlich erfolgt jedoch eine Unterscheidung in Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungsgeschäfte und Versicherungsgeschäfte. Dementsprechend werden an das Betreiben von Bankgeschäften im Kreditwesengesetz (§ 33 KWG) höhere Eigenkapitalanforderungen als an das Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften gestellt. Die Anforderungen an Versicherungsunternehmen finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz

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